Presse- und Öffentlichkeitsarbeit II

Doppelstrategien

Nichtsdestotrotz (siehe vorherige Seite) dominierte 1841 – jedenfalls verbal – ein Bekenntnis zu informatorischer Kommunikationsarbeit und damit – jedenfalls im Sinne einer Absicht – ein Abschied von Repression, auch wenn es  Zitat des Zeitungswissenschaftlers Groth 1929 (siehe vorherige Seite) weiter heißt:

Neben der sorgfältigen und fleißigen Benutzung dieses Mittels, auf den öffentlichen Geist positiv einzuwirken, empfehle ich den Ministern zugleich die fortgesetzte, aufmerksame Beachtung unwahrer und bösartiger Artikel, welche sehr häufig besonders die ausländischen Zeitungen füllen, und deren schnelle und gründliche Berichtigung.

(Groth 1929, S. 115. Zit. nach Kunczik 1997, S. 84)

Abb.: Gustav von Rochow (1792–1847), vor 1847. Schöpfer unbekannt. Quelle: Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Diese Doppelstrategie einer aktiven (positiven) und einer korrigierenden (berichtigenden) Pressearbeit kam auch schon in einem Kabinettsschreiben des Königs an seinen Innen- und Polizei-Minister von Rochow am 14. Oktober 1841 zum Ausdruck. Es gelte, „jenen Einfluss auf die öffentliche Stimmung auszuüben, der sich teils durch selbstständige, aber amtlich veranlasste literarische Arbeiten, teils durch Berichtigung falscher tatsächlicher Angaben oder irriger Urteile in den Journalen erlangen lässt.“

Auch in anderer Hinsicht ergab sich eine „Doppelstrategie“: Denn zugleich wurde in diesem Schreiben auch eine Hörrohr- bzw. Analysefunktion der Öffentlichkeitsarbeit formuliert: Es solle eine „möglichst genaue Kenntnis aller bedeutenden Momente in der geistigen Bewegung der Journalistik oder Literatur des Inlandes wie des Auslandes“ erlangt und die „Regierung von dem Stande der öffentlichen Meinung, soweit dieselbe in der Presse ihren Ausdruck findet, genau“ unterrichtet werden. (Wappler 1935, S. 1. Vgl. auch Kunczik 1997, S. 83)

Widersprüche zwischen Schein und Sein, zwischen Anspruch und Ausübung

Wappler (1935, S. 1) macht unter Verweis auf die Geschäftsordnung des Ministerial-Zeitungsbüros vom 27. Oktober 1841 und auf Rochows Bericht an den König vom 16. Februar 1842 darauf aufmerksam, dass die Praxis nicht den anfänglichen wohlklingenden Worten entsprach: „Diese Amtsstelle sah (…) ihre Aufgabe vornehmlich darin, Überschreitungen der Zensurgesetze zu überwachen und als Berichtigungs-Bureau zu wirken.“

Insofern ist also das Wirken des Ministerial-Zeitungsbüros als restriktiv zu charakterisieren.

Autor(en): T.L.