Presse- und Öffentlichkeitsarbeit I

Apparat wollte Publizität professionalisieren

Abb.: Friedrich Wilhelm IV. von Preußen 1847. Porträtaufnahme von Hermann Biow, Daguerreotypie. Quelle: Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Für die Geschichte der PR noch bedeutsamer als die zeitweilige Lockerung von Zensurbestimmungen durch Friedrich Wilhelm IV. (seit 1840 auf dem Thron) sind seine Schritte zu aktiv-positiver Öffentlichkeitsarbeit.1

Aus Sicht der oppositionellen Presse mag es als Rückschlag gewertet worden sein, als der Staatsapparat versuchte, die Informanten- und Autorentätigkeit seiner Mitarbeiter unter Kontrolle zu bringen: Im September 1840 verbot der König den Beamten, …

(…) irgendetwas über Staatsangelegenheiten ohne Wissen und Genehmigung der Vorgesetzten der Presse zufließen zu lassen noch selbst zu drucken.

(Groth 1929, S. 114. Zit. nach Kunczik 1997, S. 83)

In einer Darstellung aus der DDR heißt es ähnlich, aber wohl mit falscher Jahreszahl:

Im September 1841 erhielten alle Staatsbeamten Preußens den Befehl, bei Strafe nichts ohne Wissen ihrer Vorgesetzten drucken zu lassen. Damit war die oppositionelle Presse ihrer informiertesten Mitarbeiter beraubt.

(Geschichte 1975, S. 52)

Positiv gewendet ist dies allerdings von Seiten des Staates als Kanalisierung und Professionalisierung der eigenen Informationstätigkeit zu verstehen.

Programmatische Hinwendung zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Diese Deutung als Professionalisierungsbestrebung bietet sich auch deshalb an, weil im zeitlichen Zusammenhang dazu die Behörden zu aktiver Pressearbeit aufgerufen wurden. In einer Kabinettsordre vom 10. Dezember 1841 heißt es:

Viel heilsamer als jene Beschränkung (durch Zensur bzw. in der Zurückhaltung eigener Pressearbeit – T.L.) ist das Bemühen von Seiten der Behörden selbst, durch rechtzeitige Mitteilung auszuführender Maßregeln, durch leitende Artikel in den inländischen Zeitungen und vornehmlich in der Staatszeitung der anständigen Diskussion über Zweck und Tendenzen der Verwaltung selbst die Richtung zu geben und ihr dann ein angemessenes Feld zu freier Bewegung zu gestatten.

(Groth 1929, S. 115. Zit. nach Kunczik 1997, S. 84. Rechtschreibung modernisiert)

Das Zitat muss allerdings genau gelesen werden: Denn die „vornehmliche“ Rolle kam noch der „Staatszeitung“ zu, also einem regierungsamtlichen „Journalismus“, und erst danach einer Pressearbeit, wie wir sie heute verstehen. Für die Kommunikationsarbeit wurde im Oktober 1841 im preußischen Innenministerium eine eigene Institution, ein „Ministerial-Zeitungsbureau“, gegründet. Es sollte bis 1848 bestehen. Die nach wie vor wichtige Rolle staatlicher Medien kam auch darin zum Ausdruck, dass just dieses Ministerial-Zeitungsbüro in Köln und Königsberg die Gründung von Zeitungen förderte.2

Autor(en): T.L.

Anmerkungen

1 Wird hier also die Wende hin zu positiver, aktiver Öffentlichkeitsarbeit auf 1840 datiert, so sieht diese Dittmer 1992 (S. 12) schon mit der Juli-Revolution 1830. Nach „hektischem Aktionismus“ 1830 habe sich ein konzeptioneller Klärungsprozess – vor allem entlang der Staatszeitung – ergeben, der dann 1840 offiziell umgesetzt worden sei.

2 Vgl. Wappler 1935, S. 1, und Kunczik 1997, S. 83. Auch Sänger 1966, S. 14.