Neuanfang 1841 und Aufgaben

Neuanfang und Aufgaben des Literarischen Büros

Ein neuer Anfang: Das Ministerial-Zeitungsbüro von 1841

Abb.: Auszug aus Wappler 1935, S. 1.

Den Neu-Anfang von 1841 nach einer längeren Phase der primär polizeilich-restriktiven Haltung gegenüber der Presse beschreibt u. a. Wappler (1935, siehe Faksimile). Aus diesem Ausschnitt wird zugleich deutlich, dass es zum Repertoire preußischer Pressepolitik nicht nur gehörte, „Büros“ für Pressearbeit innerhalb der amtlichen Verwaltungsstruktur zu schaffen – wie eben das „Ministerial-Zeitungsbureau“. Üblich war es auch, direkt oder indirekt Presseorgane zu fördern und sogar selbst zu betreiben. Damit sind nicht nur behördliche „Amtsblätter“ im heutigen Sinne oder „Korrespondenzen“ als Materialgrundlage für die eigentliche Presse gemeint, sondern „journalistische Organe“, politische Zeitungen.1 Auf diesen Kanal amtlicher Pressearbeit unter „journalistischer Flagge“, der im heutigen demokratischen Deutschland undenkbar wäre, gehen wir im Folgenden nicht ein. Die Darstellung konzentriert sich auf die „Büros“ für Pressearbeit, hier unter dem Begriff „Literarisches Büro“ zusammengefasst.

Vom Ministerial-Zeitungsbüro zum Literarischen Büro: die Hauptarbeitsgebiete

Abb.: Jubelnde Revolutionäre auf den Barrikaden der Märzrevolution in Berlin am 18./19. März 1848. Quelle: Wikimedia Commons (gemeinfrei).

Als 1848 nach der Gewährung der Pressefreiheit aus dem Ministerial-Zeitungsbüro das Literarische Kabinett wurde, hatte diese staatliche Organisation zuvörderst die Aufgabe, Zeitungen auszuwerten und die politische Führung über die Presseartikel zu informieren. Zugleich brachte das „Kabinett“ am 1. Oktober 1850 ein eigenes Blatt, die „Sonntags-Correspondenz“, heraus. Das Hauptaugenmerk dieser Publikation lag auf der Lenkung der Lokal- und Provinzpresse.

Die ihr im Jahr 1851 nachfolgende „Centralstelle für Preßangelegenheiten“ hatte offensivere Aufgaben: Sie sollte vornehmlich versuchen, auf den Inhalt der Zeitungen Einfluss zu nehmen. Dies gelang ihr aber nur teilweise. Kurz nach der Reichsgründung – aus der Zentralstelle für Presseangelegenheiten war vorher schon, 1860, das Literarische Büro geworden – kam das Verfassen eigenständiger Nachrichten sowie selbstverfasster Leitartikel dazu.

Rückblickend lassen sich vier Hauptarbeitsgebiete des Literarischen Kabinetts, der Zentralstelle für Presseangelegenheiten bzw. des Literarischen Büros erkennen:

  1. tägliche Presseübersicht mit Bericht an den Direktor (diese Aufgabe wäre aus heutiger Sicht gleichzustellen mit der Funktion eines „Pressespiegels“)
  2. konstante Berichterstattung beim Minister (der stetige Informationsaustausch von Themen, die in der Öffentlichkeit die Tagesordnung bestimmten)
  3. Lieferung von Artikeln an die gouvernementalen Organe, also an die amtlich-offizielle bzw. Regierungs-Presse (diese Aufgabe sollte der inneren Kommunikation, der Überwachung der Tätigkeit bzw. der Transparenz für den mehrgliedrigen Machtapparat dienen)
  4. Korrespondenzen an die auswärtige Presse (heute gleichzusetzen mit regelmäßigen Pressemitteilungen), zum Teil mit manipulativem Charakter

Autor(en): C.G.K.Z.T.L.

Anmerkungen

1 Vgl. Stöber 2000, S. 45ff.

Preußen in Deutschland von 1818 bis in die 1870er

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Abb.: Königreich Preußen 1818. Quelle: IEG-Maps project, Urheber: User:52 Pickup. Wikimedia Commons, CC BY-SA 2.5 http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5/deed.de

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Abb.: Königreich Preußen im Deutschen Kaiserreich. Quelle: IEG-Maps project, Urheber: User:52 Pickup. Wikimedia Commons, CC BY-SA 2.5 http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5/deed.de