Instrumentarium der Pressearbeit II
Bundespressekonferenz
Die Bundespressekonferenz hatte sich am 11. Oktober 1949 als Verein in Bonn konstituiert, als indirekter Nachfolger der Frankfurter Pressekonferenz aus der Zeit des Wirtschaftsrates der Vereinigten Wirtschaftsgebiete. Wahrscheinlich am 18. Oktober 1949 „fand mit Adenauer und Erhard im Plenarsaal des Bundesrates“ die erste Bundespressekonferenz statt. Seitdem zählten der Regierungssprecher und/oder dessen Stellvertreter zu den regelmäßigen Informanten der Bundespressekonferenz.“ (Fischer 1993, S. 103)
Die Bundes-Pressekonferenz ist wie ihr institutionelles Vorbild in der Weimarer Republik keine Einrichtung der Regierung, sondern ein Organ der Presseselbstverwaltung mit eigener Geschäftsordnung. Diese in keinem anderen Land übliche Konstruktion soll zusätzliche Garantien für die Unabhängigkeit journalistischer Arbeit schaffen und allen Bonner Journalisten eine Mindestversorgung an Informationen aus dem politischen Bereich liefern. (…) Im Gegensatz zur Weimarer Zeit hat die Bundesregierung darauf verzichtet, ein eigenes Pendant zur ständigen Pressekonferenz der Journalisten einzurichten. Das BPA veranstaltet lediglich bei Staatsbesuchen ausländischer Gäste Pressekonferenzen in eigener Regie, die Ministerien belassen es bei gelegentlichen ad-hoc-Veranstaltungen.
(Walker 1982, S. 180)
Die Zusammenarbeit zwischen BPA und Bundespressekonferenz verlief gut, mit einer Ausnahme: Einmal, unter dem kurzzeitig amtierenden BPA-Chef Forschbach, hat das Amt „sich nachdrücklich um die Nominierung einiger regierungskonformer Journalisten“ im Vorstand des Vereins der Pressekonferenz bemüht. Daraufhin trat 1955 der neugewählte Vorstand zurück (Walker 182, S. 180).
(Finanzielle) Unterstützung der Presse
Neben der offiziellen Medienarbeit kümmerte sich das Presse- und Informationsamt auch um Journalistenreisen. Dabei wurden auch Möglichkeiten einer meist verborgenen Einflussnahme auf die nationale und internationale Presse seitens des BPA genutzt, die über einen normalen Service (z.B. Visabeschaffung od. dgl.) hinausgingen. So wurden Journalistenreisen für ausländische Redakteure durch die Bundesrepublik organisiert und mit Treffen des Bundeskanzlers kombiniert, was häufig die Journalisten positiv stimmte. Dazu gehörten auch die organisatorische und eben finanzielle Unterstützung von Auslandsreisen deutscher Journalisten, die dafür im Nachhinein internen Bericht zu erstatten hatten.1
Ein weiterer Aspekt waren vereinzelte, verborgene Subventionierungen von Zeitschriften – z. B. im Zuge der „Wiederbewaffnung“ –, um auf diese Weise Einfluss auf die redaktionelle Linie sowie Personalentscheidungen nehmen zu können.2 Obwohl solche Ansinnen meistens von in Not geratenen Verlegern ausgingen, sind sie aus heutiger Sicht ethisch zu verwerfen.