Verwaltungskommunikation: Messe-Berichterstattung und -Statistik

Hoheitliche Verwaltung

Messe war historisch keine Veranstaltung, die einen zentralen Organisator hatte. Messe war vielmehr eine Vorgabe von periodisch wiederkehrenden Zeiträumen. Sie war also eine sich selbst ergebende Aktivität von Marktteilnehmern im jeweiligen Zeitraum an einem festen Ort – hier Leipzig -, deren Rahmen von der hoheitlichen Verwaltung gesetzt war. Für die Kaufleute wichtig war die rechtliche Begünstigung und Absicherung ihrer Tätigkeit in der betreffenden Zeit an dem betreffenden Ort.

Das Wesen der Messen bestand eben darin, und das begriff die Regierung sehr wohl, dass während der Messezeit die fremden Kaufleute in Leipzig genau dieselben Rechte genossen, wie die sächsischen und Leipziger. Freilich gab es fortwährenden Streit um das Grenzgebiet vor und nach den Messen und um die messefreie Zeit.

(Hasse 1885, S. 231; Schreibweisen modernisiert)

Bis Anfang der 1890er-Jahre lag die Verantwortung für die Entwicklung der Leipziger Messe „allein in den Händen des Rates der Stadt“. „Unter der Oberaufsicht des Königlichen Ministeriums des Innern und vorbehaltlich der diesem als Staatsorgan an sich zustehenden Rechte übte er nicht nur sämtliche unter dem Namen der Messehoheit begriffenen Rechte aus, sondern hatte auch allein für die Erhaltung und Förderung der Messen zu sorgen und alle darauf bezüglichen Maßnahmen zu treffen.“ (Wendtland 1917/18, S. 6)

Staatliche Wirtschaftspolitik

Die zuständige Regierungsinstitution war zunächst im 17. und 18. Jahrhundert das Geheime Consilium/Kammercollegium, wo „alle principiellen Mess- und Handelsangelegenheiten (…) zum Vortrag gebracht“ wurden (Hasse 1885, S. 225).

Abb.: Faksimile aus Hasse 1885, S. 237, zur Messeverwaltungsdeputation.

Nach österreichischem Vorbild entstanden bald – als Ausdruck des Merkantilismus – spezielle Commerziendeputationen oder Commerziencommissionen, später auch erweitert als Oekonomie-Manufactur- und Commerziendeputationen – also Handels- bzw. Volkswirtschaftsministerien bzw. -verwaltungen. 1703 wurde auf kursächsischen Befehl im Leipziger Rat eine Commerziendeputation gebildet. Diese Einrichtungen hatten allerdings eine schwankende Bedeutung bzw. wechselvolle Geschichte und standen anfangs manchmal nur auf dem Papier.

Abb.: Faksimile aus Hasse 1885, S. 237, zur Messeverwaltungsdeputation.

So bemühten sich diese Gremien, „die Statistik über den Leipziger Messeverkehr zu verbessern“ (Hasse 1885, S. 232). Vor allem aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts sind umfangreiche Berichte, Einschätzungen und Protokolle über das Messe- und Wirtschaftsgeschehen bekannt. Nachdem die Landes-Oekonomie-Manufactur- und Commerziendeputation 1831 aufgelöst wurde, gingen ihre Geschäfte an die Landesdirection über.

1837 übernahm die meisten, aber nicht alle Berichterstattungsaufgaben eine gesonderte Messeverwaltungsdeputation.

Unter den Bedingungen der Gewerbefreiheit

Abb.: Faksimile aus Hasse 1885, S. 237.

Mit der Gewerbefreiheit bekam die Eigenverantwortung der Wirtschaft eine erste echte Chance. Zwar noch nicht in dem Maße, wie dies Anfang der 1890er-Jahre geschehen sollte. Aber über die nun erweiterten Aufgaben der neuen Handelskammern war ein wichtiger Schritt getan.

 

Autor(en): T.L.