Schobert 1968 (II)
Kräfteverhältnis zwischen Unternehmen und öffentlicher Meinung (öM): Abhängigkeit von öM
Das Grundlagenkapitel (B) behandelt den Begriff der öffentlichen Meinung und die Meinungsbildung (S. 12ff.).
Das „Verhalten der verschiedenen Teile der Öffentlichkeit einer Unternehmung“ sei „in hohem Maße abhängig von den Meinungen und Urteilen, die sich in der Öffentlichkeit als öffentliche Meinung über die Unternehmung, ihre Leistungen, ihre Aktionen und Unterlassungen gebildet haben“ (S. 222).
Ein wesentlicher Machtfaktor der öffentlichen Meinung liegt in der Konformität des Handelns der Meinungsträger. (…) Die Konformität des Verhaltens kommt zustande durch die Nachahmung und Anpassung der Meinungsträger und/oder durch organisierte Meinungs- und Verhaltenssteuerung im Interesse der Meinungsträger oder im Interesse Außenstehender.
(Schobert 1968, S. 137)
Allerdings habe die öffentliche Meinung nur „bedingt (…) Macht“, sofern man davon ausgehe, „dass Macht jede Chance heißt, den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen“ (S. 222):
In dem Kriterium des eigenen Willens liegt die entscheidende Schwäche der öffentlichen Meinung. Was die Öffentlichkeit meint und will, ist zum großen, wenn nicht überwiegenden Teil nicht aus autonomer, ungelenkter Meinungs- und Willensbildung heraus gewachsen, sondern ein Produkt oft weniger, jedoch potenter Meinungsführer, die durch ihre Kenntnis der relevanten Kommunikationskanäle, durch die Beherrschung der Technik und Organisation der Meinungsbeeinflussung und durch die Verfügung über die erforderlichen Produktionsmittel der Massenkommunikation die Meinungsbildung in weiten Bereichen unter Kontrolle haben.
(Schobert 1968, S. 222)
Eine „zunehmende Verwiesenheit der Unternehmung auf (…) öffentliche(n) Meinungen“ erwachse künftig auch aus der Notwendigkeit, zur Finanzierung bzw. Kapitalbeschaffung die breite Öffentlichkeit – über „Aktien und Obligationen“ – heranzuziehen (S. 223).
Kräfteverhältnis zwischen Unternehmen und öffentlicher Meinung: Steuerung der öM
Die „Abhängigkeit der Unternehmung von der öffentlichen Meinung“ könne sich in ihr Gegenteil verkehren, „(j)e weiter es der Unternehmung gelingt, sich anhand ihrer Wirtschaftskraft und ihres Wissens in die Gruppe der Meinungsführer hineinzuschieben“ (S. 222).
Im günstigsten Fall steuert die Unternehmung aufgrund ihrer organisierten Überlegenheit über die meist amorphe Masse der Meinungsträger die Meinungsbildung in ihrem Sinne und zu ihren Zwecken (…).
(Schobert 1968, S. 222)
„Ein wenig überspitzt“ gesagt – so Schobert (1968, S. 223) –, bestehe der ideale Weg darin, dass die Unternehmung der „Öffentlichkeit durch Beeinflussung beibringt, was diese zu meinen hat, um sich dann anschließend so zu verhalten, wie es die Öffentlichkeit wünscht“. Dieser omnipotente Steuerungsanspruch wird im folgenden Satz – man ist geneigt zu sagen: zum Glück – ob seiner Verwirklichbarkeit relativiert: „Dies wird aufgrund der Konkurrenz der Meinungsbeeinflussung im sozialen Feld meist jedoch nur tendenziell gelingen.“ (S. 223)