Staats-PR auf Länderebene – eine Zusammenfassung

Kooperation der Pressestellen der Länder blieb in Versuchen stecken

Abb.: Deutsches Reichsgesetzblatt 1919 mit der Verfassung. Quelle: http.//www.lwl.org/westfaelische-geschichte/que/normal/que843.pdf / Wikimedia Commons (gemeinfrei)

Auch wenn mehrere Länder der Weimarer Republik eigene Pressestellen hatten und Pressearbeit betrieben, ein Austausch zwischen den einzelnen Ländern existierte praktisch nicht. Es gab Versuche, wie den von Morton Bernath, dem Leiter der Presseabteilung des Württembergischen Staatsministeriums, mit anderen Ländern zusammen zu arbeiten. Doch als dieser 1919 eine Kooperation zwischen den Ländern Württemberg, Bayern, Baden und Hessen vorschlug, scheiterte dies nach kurzen Gesprächen, da die Stellen in der Verwaltung kaum verankert waren und somit so gut wie keinen Handlungsspielraum hatten. Zudem ließen sich die Motive einer Zusammenarbeit nicht vereinbaren. „Tatsächlich ging es Bernath weniger um den Austausch der Nachrichten, als um einen gemeinsam geführten Kampf gegen eine ‚übertriebene Zentralisierung‘.“ (Lau 2003, S. 177) Es kam lediglich später unter dem Nachfolger Bernaths als Leiter der Pressestelle der Württembergischen Staatsregierung, Josef Vögele, zu einem lockeren Kontakt mit Bayern, der sich vor allem im Austausch von Nachrichten äußerte.

Auch mit der wesentlich besser ausgestatteten Presseabteilung der Reichsregierung kooperierte nur die Nachrichtenstelle der sächsischen Staatskanzlei. Jedoch beschränkte sich auch diese Zusammenarbeit auf den Austausch interner Informationen.1 Außerdem orientierten sich die sächsischen Pressevertreter an großen Ländern. Kooperationsanfragen von kleinen Ländern, wie beispielsweise die der Pressestelle der Staatsregierung von Mecklenburg-Strelitz, wurden abgelehnt.2

Die Aussichten auf eine informelle Kooperation zwischen den Landespressestellen waren schlecht, wenn es den Pressechefs über interne Nachrichtenversorgung hinaus darauf ankam, eine gemeinsame Haltung gegenüber der Reichsregierung zu entwickeln.

(Lau 2003, S. 184)

Häufig ließ die unterschiedliche parteipolitische Zusammensetzung der Landesregierungen keine einheitliche Linie zu.3

Fazit

Pressestellen waren das wohl wichtigste Instrument staatlicher Selbstdarstellung und Öffentlichkeitsarbeit der Länder. Denn die Bürger bezogen ihr Bild von Staat und Regierung vor 1933 vor allem aus der Presse, obwohl gemeinhin bekannt war, dass ein erheblicher Teil der Nachrichten in der Zeitung die Folge gezielter Nachrichtenversorgung gewesen ist.4 Es hätte allerdings keine Pressestellen in der Weimarer Republik gegeben, wenn sie nicht zumindest auf Akzeptanz bei den Redaktionen gestoßen wären.5

Abb.: Armenspeisung in Berlin, 1931. Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-T0706-501, CC-BY-SA /Wikimedia Commons http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en

Mit dem Einsetzen der Weimarer Verfassung am 11. August 1919 hatte die Weimarer Republik ihre Legitimation bekommen. Doch der Umbau des Staatsapparates vom Kaiserreich zur parlamentarischen Demokratie gestaltete sich – noch dazu unter großen außenpolitischen (Versailler Vertrag etc.) und wirtschaftlichen (Inflation etc.) Schwierigkeiten – problematisch und wurde von großen Teilen der Bevölkerung nicht anerkannt. Die Republik blieb ungeliebt. Anstelle einer ausreichend konsensträchtigen politischen Kultur gab es mehrere gegensätzliche Teilkulturen, die sich bekämpften.6 Nach Kriegsniederlage und dem Zusammenbruch der Monarchie blieb eine stark zersplitterte Gesellschaft zurück, die – als Gesamtheit – demokratische Werte nicht verinnerlichen konnte und sich zudem durch eine beharrliche Modernitätsskepsis auszeichnete.

Traditionelle und moderne Auffassungen von Staatskommunikation prallten in der Arbeit der Pressestellen aufeinander. Diese teilten damit – alles in allem – Fortschritte und Defizite der Demokratie Weimarer Prägung. Dass die Pressearbeit in den Ländern dabei nicht noch weiter ausgebaut wurde, lag sicherlich auch an ihrer geringen technischen, finanziellen und personellen Ausstattung.

Alles in allem – auf Reichs-, Länder- und kommunaler Ebene – waren gegen Ende der Weimarer Republik die amtlichen Pressestellen aus dem Leben der Presse und der Behörden nicht mehr wegzudenken. Sie hatten sich im Allgemeinen – trotz mancher Reibungsflächen – bewährt.7

Autor(en): K.W.T.L.

Anmerkungen

1 Lau 2003, S. 177f.

2 Lau 2003, S. 179.

3 Lau 2003, S. 184.

4 Lau 2003, S. 14.

5 Lau 2003, S. 15.

6 Vgl. u. a. Bonte 1997, S. 12/23f.

7 Cramer 1931, Sp. 372.