Rückkehr in den Wissenschaftsbetrieb
Rückkehr in den Wissenschaftsbetrieb
Um eine akademische Lehrbefugnis zu erhalten, musste sich Ronneberger 1960 erneut habilitieren. Die Republik Österreich hatte ihm nämlich im Rahmen der Entnazifizierung seine an der Hochschule für Welthandel erworbene Lehrbefähigung aberkannt. Das erneute Habilitationsverfahren fand an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster statt, wo man seine beiden Publikationen „Verwaltung im Ruhrgebiet als Integrationsproblem“ und „Staatsverfassungstendenzen der Südoststaaten seit 1945“ als Habilitationsschrift akzeptierte.
1964 erreichte Ronnebergers akademische Nachkriegskarriere einen Schub: „Franz Ronneberger, ein Jurist und Soziologe mit journalistischen und politischen Erfahrungen“, erhielt an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg das „Ordinariat für Publizistik und politische Wissenschaft“. Er profilierte sich „nicht nur im Bereich Kommunikationspolitik, sondern erschloss im Weiteren auch die Felder Sozialisation durch Massenkommunikation sowie Kommunikation in Organisationen“ (Pürer 2003, S. 45). Zwischen 1978 und 1986 kam seine dreibändige „Kommunikationspolitik“, sicher sein wissenschaftliches Hauptwerk, heraus.1 Er ging dabei von dem umfassenden Verständnis aus, dass alle Bemühungen um Kommunikation oder ihre Verhinderung politischen Charakter annehmen können (Tonnemacher/Burkhard in Hachmeister 2008, S. 215). Zwangsläufig äußerte sich Ronneberger in diesem Kontext nicht nur zu den Massenmedien, sondern auch zur wachsenden Bedeutung von (staatlicher) Öffentlichkeitsarbeit (vgl. Kunczik 1993, S. 132).