Professionelle „Innensicht“ (= erste Perspektive auf PR) II

Pressearbeit

Der Aufgabenbereich der Pressearbeit – hier am Beispiel behördlicher Stellen – wurde vor allem darin gesehen, „den Verkehr mit der P(resse) in vertrauensvoller Zusammenarbeit durch die Mittel mündlicher u. schriftlicher Information zu pflegen. (…)“

(…) Dazu gehören die regelmäßige Übermittlung des aus dem Amtsbereich der Behörden anfallenden Nachrichtenmaterials, die mündliche Einzel- od. Kollektivinformation (P[resse]konferenzen u. -empfänge), die Auskunfterteilung auf Anfragen usw., dann aber auch die sachliche Richtigstellung falscher Nachrichten u. P(resse)äußerungen sowie die Abwehr unberechtigter Angriffe.

(Cramer 1931, Sp. 370)

Abb.: Der auf dieser Seite zitierte Autor Cramer forschte und publizierte insbesondere zur kommunalen Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit. Titel einer Fachpublikation von 1931.

Das professionelle Verständnis von einer aktiven Pressearbeit gipfelte in der Forderung, die 1931 – gegen Ende der Weimarer Republik – so aufgestellt wurde: Es sei eine zentrale „Aufgabe der Pressestelle, die für das Gemeinwohl wichtigen Punkte ihres Interessengebietes herauszuarbeiten und der Presse druckfertig zur Verfügung zu stellen“ (Wichmann 1931, zit. nach Lange 2008, S. 54).

Den Pressestellen – hier wieder am Beispiel der amtlichen – wurde auch eine zweite Wirkungsrichtung auferlegt, die „ständige Unterrichtung der eigenen Verwaltung durch den inneren Berichtsdienst“:

Voraussetzung“ dafür sei „die tägliche eingehende Durchsicht der P(resse) u. die Weitergabe einschlägiger Zeitungsartikel an die einzelnen Dienststellen u. den Chef der eigenen Behörde.“ Außerdem erstrecke sich diese zweite Aufgabe „auf die mündliche u. persönliche Beratung des P(resse)dezernenten (P.chef, P.amtsleiter) u. auf eigene journalist. Betätigung.

(Cramer 1931, Sp. 370)

Reflexion und Lehre

Gegenstände von Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wurden auch von Fachzeitschriften oder in Lehrveranstaltungen behandelt. Im Fachorgan „Zeitungswissenschaft“ sind Beiträge bzw. Notizen über Pressearbeit von amtlichen Stellen, so von kommunalen Behörden (1927/6/10, 1928/1/4/7/9 …) oder der Reichsregierung (1926/9, 1932/4) zu finden. Dazu gehören auch Tagungsberichte („Amtliche Pressepolitik“ 1929/4 und „Behörde und Presse“ 1930/4). Weitere Themen sind ‚Journalistische Arbeit in der Kundenwerbung‘ (1930/6) oder ‚Hauszeitschriften kaufmännischer Firmen und industrieller Werke‘ (1927/1/3).1

Zum Ende der Weimarer Republik sind an der Handelshochschule Leipzig Seminare von Gerhard Menz nachweisbar, die „den journalistischen und archivarischen Dienst in privaten und öffentlichen Unternehmungen, den Dienst in städtischen und staatlichen Nachrichtenämtern (Pressestellen)“ (ZW 1933/6) oder „Publizistik privater und amtlicher Pressestellen“ (mit-) behandelten (ZW 1934/11).2

Autor(en): T.L.

Anmerkungen

1 Vgl. Liebert 2003, S. 58.

2 Vgl. Liebert 2003, S. 58.