Ur- und Frühformen: Amtliche Bekanntmachungen

Ur- und Frühformen: Amtliche Bekanntmachungen als öffentlich relevante Informationen in bezahlter Anzeigenform

Seit langen Zeiten sind staatliche und kommunale Gremien und Behörden bestrebt und verpflichtet, Verordnungen, Beschlüsse etc. öffentlich bekannt zu machen. Das auch heute noch übliche Genre der amtlichen Bekanntmachung ist als Mittel bürokratisch-juristischer Kommunikation in Textform mit zumeist eher rezeptionsunfreundlichen Merkmalen zu charakterisieren, das als bezahlte Anzeige in der Presse publiziert wird. Behörden und Gemeinwesen mit einem hohen Aufkommen an solchen Bekanntmachungen geben auch eigene, so genannte Amtsblätter heraus.

Ähnlich wie geschäftliche Unternehmen versuchten, mittels Text-Reklamen zum einen Anzeigenkosten zu vermeiden und zum anderen von der höheren Glaubwürdigkeit des redaktionellen Teils zu profitieren, lässt sich eine solche Tendenz auch im öffentlich-amtlichen Sektor bemerken. Amtliche Bekanntmachungen und Verlautbarungen sind nicht sonderlich leserfreundlich, zumal sie aus Kostengründen von den Verwaltungen mit der Ausdehnung ihrer Tätigkeit im 19. Jahrhundert zunehmend gekürzt und verknappt wurden.1

Um die Wirkung amtlicher Informationen zu erhöhen und zudem Finanzmittel zu sparen, setzten auch Regierungen und Verwaltungen, Gemeinwesen und Behörden zunehmend auf journalistisch formulierte und kostenfreie Pressemitteilungen für den redaktionellen Teil der Presse. Im Unterschied zu privaten Unternehmen konnten die staatlichen und kommunalen Institutionen gegenüber den Verlegern, Redaktionen und Anzeigenabteilungen auf die öffentliche Relevanz vieler ihrer Informationen verweisen.

Abb.: Faksimile eines Fachartikels zur „redaktionellen Reklame“. Reklameart Nr. 4 wäre wohl PR im heutigen Sinne. Quelle: Mitteilungen des Vereins Arbeiterpresse. Berlin, Nr. 295 (1929), S. 6.

Autor(en): T.L.

Anmerkungen

1 Vgl. Bieler 2010, S. 75ff.