„Public Relations“ in der NS-Zeit (II)
Fachdebatte 1940
Hundhausen meinte im Nachhinein – 1947 -, im NS-Regime sei der Begriff Public Relations „als unerwünscht verboten“ und in „geistiger Verarmung“ durch den Begriff Innerbetriebliche Werbung ersetzt worden.1 Innerhalb der Reichsfachschaft deutscher Werbefachleute war auch die Arbeitsgemeinschaft für innerbetriebliche Werbung (AIW) gegründet worden.2 Unerwünscht musste der PR-Begriff unter der NS-Diktatur in der Tat gewesen sein, denn er bezeichnete – im Kontext der Hundhausen-Artikel von 1937/38 – primär eine pluralistische Kommunikationskultur von Unternehmen und Organisationen der USA, die stark der in der Weimarer Republik ähnelte. Da das NS-Regime behauptete, die Überwindung einer solchen Vielstimmigkeit sei gerade ein Vorteil für die „Volksgemeinschaft“3, konnte ihm auch am PR-Begriff nicht gelegen sein. Die Nationalsozialisten brauchten unbedingte Vorfahrt und Dominanz für ihre Propaganda.
Allerdings gab es selbst noch im Kriegsjahr 1940 eine Fachdebatte im NS-System über Aspekte der Unternehmens- bzw. Organisationskommunikation – einschließlich den PR-Begriff -, an der sich auch Hundhausen beteiligte. Unter der Zwischenüberschrift Was ist Public Relations? betonte er nun deutlich ihre Spezifik:
Wirtschaftswerbung (advertising) und Public Relations werden in U.S.A. grundsätzlich voneinander unterschieden. Die Wirtschaftswerbung hat dort, im Großen und Ganzen gesehen, dieselben Funktionen und Aufgaben wie bei uns. (…) Die elementare Ursache dieser Kontakte liegt in der angebotenen Ware bzw. in der angebotenen Dienstleistung (…). Aber genau wie hei uns, treten die wirtschaftlichen Unternehmungen oft nur unter ihrem Firmennamen an die Öffentlichkeit. (…) Während sich in der allgemeinen Firmenwerbung (institutional advertising) noch eine deutliche Verbindung zur (Wirtschafts-) Werbung feststellen lässt, hat die Phase der Gestaltung der allgemeinen Beziehungen einer Unternehmung – nach außen oder innen – mit (Wirtschafts-) Werbung kaum noch etwas zu tun (…).
(Hundhausen 1940, S. 69f.)
Hundhausen wandte sich gegen den NS-Begriff der Innerbetrieblichen Werbung, weil dieser PR-Aspekte lediglich auf die „Betriebsgefolgschaft“, also die Belegschaft, beziehe. Er setzt den Arbeitsbegriff Betriebswerbung dagegen, um sich – ohne für Deutschland direkt den PR-Begriff nutzen zu müssen – von der Verkaufs- und Absatzwerbung abzugrenzen und zugleich neben der (1.) Belegschaft auch (2.) Kunden und Verbraucher, (3.) Aktionäre und Kapitalgeber, (4.) die Konkurrenz und (5.) Staat und Gemeinde in den Blick zu nehmen, „die das Gebiet der Public-Relations-Politik ausmachen“.4
Wer war Carl Hundhausen?
Dazu gibt es im PR-Museum einen eigenen Auftritt. Siehe dort.
Anmerkungen
1 Hundhausen, Carl: Public Relations. In: Westdeutsche Wirtschaftskorrespondenz. Jg. (1947)2. Nr. 122 vom 16. Oktober 1947. Zit. nach Kunczik 1993, S. 5.
3 Vgl. Zeitungswissenschaft 1937/4, S. 253, und 1938/5, S. 336. Zit. bei Liebert 2003, S. 105.
4 Hundhausen 1940, S. 70f. Einen Monat später, in einem anderen Periodikum, versuchte -ch. (1940) sämtliche PR-Aspekte im Begriff der Innerbetrieblichen Werbung unterzubringen. Der PR-Begriff fällt dabei einmal im Zusammenhang mit den USA. Einer der Gegner des PR-Begriffes und der Ausweitung Innerbetrieblicher Werbung auf alle Teilöffentlichkeiten eines Unternehmens war Paul Michligk.