Reichspressekonferenzen 1933-1945
Reichspressekonferenzen 1933-1945 in der NS-Diktatur
Die Machtübertragung auf Adolf Hitler und die NSDAP am 30. Januar 1933 beendete die Demokratie und verhinderte eine Weiterentwicklung der Berliner Pressekonferenz. Zahllose Gesetze regulierten die Öffentlichkeit und die öffentliche Kommunikation, am Ende kennzeichnete die Gleichschaltung alle Lebenslagen: Für die Presse bedeutete die „Verordnung zum Schutz des deutschen Volkes“ im Februar 1933 das Ende der Pressefreiheit. Im Oktober folgte das „Schriftleitergesetz“ – als Journalist durfte nur arbeiten, wer als Schriftleiter zugelassen war.
Gleichwohl organisierte das Propagandaministerium in Berlin täglich um 12 Uhr eine Pressekonferenz. Deren Ziel: Die unzähligen Weisungen des Ministeriums via Presse den Bürgern „ans Herz zu legen“. Mit Beginn des Krieges wurde die Zahl der Konferenzen auf zwei pro Tag ausgeweitet. Der Zentralisierung, Gleichschaltung und straffen Organisation des Nazi-Regimes entsprechend, übernahm das Propagandaministerium im Juli 1933 die Leitung und den Vorsitz auf den Reichspressekonferenzen. Der stellvertretende Reichspressechef Kurt Jahncke betonte mit Blick auf die Berliner Pressekonferenz aus der Weimarer Republik, dass es nicht mit dem Autoritätsgedanken im NS-Staat vereinbar wäre, wenn die Regierung an einer privaten Pressekonferenz teilnähme.
… nur mit Zulassung
Jeder Journalist, der an einer Reichspressekonferenz teilnehmen wollte, musste eine Zulassung als Schriftleiter vorweisen können und zusätzlich durch das Propagandaministerium für die Veranstaltungen akkreditiert worden sein. Dies gelang circa 150 Personen. Außerdem waren Regierungsvertreter anwesend. Neben der Reichspressekonferenz veranstaltete die Regierung gelegentlich Sonderkonferenzen für Illustrierten-Journalisten, ab 1936 spezielle Kulturpressekonferenzen für kulturelle Themen und ab 1937 eine Glossenkonferenz für „kommentarfähige Zeitungen“. Im Jahre 1939 folgte die „Nachbörse“ – eine Art Konferenz im Anschluss an die Sitzungen der Reichspressekonferenz.
Die ausländische Presse durfte an den Reichspressekonferenzen nicht teilnehmen, bekam jedoch ihre eigene Konferenz, die aufgrund geringer Sanktionsmöglichkeiten weniger durch ein Gefühl der Über- bzw. Unterordnung geprägt war als die Reichspressekonferenzen.
Die akkreditierten Journalisten konnten mit den Informationen, die auf der Reichspressekonferenz gegeben wurden, nur wenig anfangen. Bald schon sahen sie ihre eigentliche Aufgabe auf den Konferenzen darin, die Lenkungsmethoden der Regierung zu erkennen. Aufgrund der Weisungen war die Bezeichnung Konferenz schon lange zur Farce geworden, da zwar die Möglichkeit bestand, den Regierungs- und Parteivertretern Fragen zu stellen, aber deren Antworten meist nichts sagend waren oder nur die zuvor gegebene Darstellung wiederholten.1