Bundespressekonferenz (BRD)

Bundespressekonferenz der westdeutschen Bundesrepublik

Abb.: Auch die DDR vermochte Pressekonferenzen gut zu inszenieren: „Konkretes Angebot der DDR zur Linderung der Krisen-Notlage der westdeutschen Werktätigen“ am 10.10.1958 vor zahlreichen Journalisten aus dem Ausland, aus Westdeutschland und der DDR. Pressekonferenz des Presseamtes beim Ministerpräsidenten zur Bereitschaft der Regierung der DDR, darüber ein Sonderabkommen abzuschließen. Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-59047-0006 / Zühlsdorf, Erich / CC-BY-SA. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/

Am 11. Oktober 1949 traten Journalisten der Frankfurter Pressekonferenz und in Bonn und Umgebung wohnhafte Journalisten, die stets von den Sitzungen des Parlamentarischen Rates in Bonn Bericht erstatteten, zusammen. Die Bundespressekonferenz wurde anknüpfend an die Frankfurter Pressekonferenz als „Gesellschaft des bürgerlichen Rechts“ konstituiert. Die alliierten Besatzungsmächte übten trotz der offiziellen Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 noch Aufsicht über die Entwicklung dieses neuen deutschen Staates aus. Sie unterstützten die Journalisten in ihrem Anspruch auf die Organisation der Pressekonferenzen, denn die Alliierten verhinderten die Organisation einer Pressekonferenz durch die Bundesregierung. Für die weitere Entwicklung der Pressekonferenz bleibt zu berücksichtigen, dass mit Artikel 5 des Grundgesetzes die Pressefreiheit und der Verzicht auf Zensur verankert sind.

Die erste von der Bundespressekonferenz einberufene Pressekonferenz fand am 17. Oktober 1949 im Plenarsaal des Bundesrates in Bonn statt. In der Zukunft wurde die Suche nach einem geeigneten Raum ein ständiges Problem für die Bundespressekonferenz. Die Gesellschaft wählte einen geschäftsführenden Vorstand von sieben Mitgliedern. Zusätzlich vertraten zwei Mitglieder die ausländischen Pressevertreter. Die Mitglieder des Vorstands sind gleichberechtigt und ihnen obliegt der Vorsitz der einzelnen Sitzungen der Bundespressekonferenz. Dabei soll der Vorsitz zwischen den Vorstandsmitgliedern wechseln. Der Vorsitz bestimmt das Thema der Pressekonferenz, lädt die ihm geeignet erscheinenden Persönlichkeiten ein und leitet die technische Durchführung der Pressekonferenz, das heißt unter anderem, dass er die Pressekonferenz zeitlich begrenzen, also beenden darf.

… als eingetragener Verein

Die Journalisten erhalten vom Vorstand eine Teilnehmerkarte, um die Bundespressekonferenz zu besuchen. Für den Erhalt dieser Karte müssen die Beauftragung durch ein Medium, das feste Arbeitsverhältnis mit diesem Medium und eine Akkreditierung bei den Bundesorganen vorliegen. Diese Voraussetzungen galten sowohl für die deutschen, als auch für die ausländischen Journalisten. Zwar scheint die Möglichkeit der Teilnahme an der Bundespressekonferenz sehr eingeschränkt, aber im November 1949 verzeichnete die Bundespressekonferenz bereits 116 Teilnehmer, im Frühjahr 1951 schon fast das Doppelte.

Die Gründer der Bundespressekonferenz wählten das Modell der Frankfurter Pressekonferenz aus der Besatzungszeit nach dem Zweiten Weltkrieg zum Vorbild. Bezüglich Organisation, Ablauf, Zweck und Teilnahme wurde vieles übernommen und auch einiges verbessert, wie zum Beispiel die Begrenzung der Länge einer Pressekonferenz durch ihren Leiter. Die Bundespressekonferenz entwickelte sich langsam zu einer eigenständigen Größe innerhalb des Verhältnisses zwischen Politik, Presse und Öffentlichkeit und wandelte sich schließlich am 3. Juli 1953 von einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts in einen eingetragenen Verein.1

Autor(en): P.S.

Anmerkungen

1 Nach: Köhler 1989, S. 88ff., 93ff.; Krüger 2005, S. 28ff.