Frankfurter Pressekonferenz

Frankfurter Pressekonferenz in der Besatzungszeit (Westzonen) nach dem Zweiten Weltkrieg

Abb.: Trotz aller Frankfurter Ambitionen suchte sich die 1949 gegründete Bundesrepublik Bonn als Hauptstadt aus. Die Abbildung zeigt das Grundgesetz von 1949. Quelle: Wikimedia Commons (gemeinfrei).

Deutschland wurde 1945 nach seiner bedingungslosen Kapitulation von den Siegermächten USA, Großbritannien, Frankreich und der UdSSR besetzt. Sie teilten Deutschland in vier Besatzungszonen. Unter den Besatzungsmächten USA, Großbritannien und Frankreich verlief in den westlichen Besatzungszonen, die später die BRD bilden sollten, ab 1945 die zunehmende Demokratisierung nach westlich-pluralistischem Vorbild parallel mit der Entwicklung einer freien deutschen Presse durch Lizenzvergabe und unter Aufsicht. (Die Entwicklung in der sowjetischen Besatzungszone [Ostzone] und späteren DDR sowie in Berlin bleibt im Folgenden außer Betracht.)

Bald entwickelten sich auch in den Westzonen Parteien und die ersten Landtage wurden gewählt. So kam es im Zuge dessen zur Zusammenarbeit zwischen den Landtagen und Landräten, den Verwaltungen, den Interessensgruppen und der Presse. Die erste Pressekonferenz nach dem Zweiten Weltkrieg fand im zentral gelegenen Frankfurt am Main, das auch als künftige Hauptstadt der Westzonen gehandelt wurde, statt. Am 26. August 1948 wurde die „Frankfurter Pressekonferenz“ als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts von Pressevertretern gegründet.

Meist fand die Frankfurter Pressekonferenz dreimal wöchentlich statt. Halbjährlich wurde ein geschäftsführender Ausschuss der Frankfurter Pressekonferenz gewählt. Die Mitglieder dieses Ausschusses übernahmen im Wechsel den Vorsitz der Pressekonferenz und damit die Leitung einzelner Sitzungen. Sie durften dann das Thema einer Sitzung bestimmen und die geeignet erscheinenden Persönlichkeiten einladen. Die Leitung der Sitzung beschränkte sich also nur auf die Vorbereitung und die Durchführung betreffende Aufgaben. Die Journalisten mussten zur Teilnahme eine vom Ausschuss ausgehändigte Teilnehmerkarte vorzeigen. Einige ausländische Journalisten waren ohne diese Karte zugelassen. Die teilnehmenden Journalisten waren zugleich Mitglieder der Frankfurter Pressekonferenz und damit verpflichtet, einen monatlichen Beitrag zu zahlen.

… mit wenig Zukunftschancen

Im Dezember 1948 legte der geschäftsführende Ausschuss auf einer Mitgliederversammlung einen ersten Bericht zur bisherigen Entwicklung der Frankfurter Pressekonferenz vor. Als positiv wurde die Anknüpfung an die Berliner Pressekonferenz der Weimarer Republik, also in erster Linie die Organisation durch die Pressevertreter, bewertet. Negativ erschien die Tatsache, dass parallel zu den Sitzungen der Frankfurter Pressekonferenz die Gewerkschaften und die Stadt Frankfurt eigene Pressekonferenzen abhielten. Außerdem hätten laut Bericht die Sitzungen der Frankfurter Pressekonferenz eher den Charakter von Schulungskursen. Begründet wurde dies mit der zunehmenden Länge der Referate und der damit verbundenen knappen Zeit für Fragestellungen seitens der Journalisten.

Die Pläne zur Lösung der verschiedenen Probleme konnten nicht mehr verwirklicht werden. Die politische Lage bestimmte den Fortgang der Frankfurter Pressekonferenz. Am 8. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom Parlamentarischen Rat verabschiedet und drei Tage später Bonn zur vorläufigen Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschlands bestimmt.

Die Frankfurter Pressekonferenz fand am 15. November desselben Jahres ihr Ende, als die in Bonn tagende Bundespressekonferenz bereits gut einen Monat bestand.1

Autor(en): P.S.

Anmerkungen

1 Nach: Köhler 1989, S. 80ff., 87; Krüger 2005, S. 27.